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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §6 Abs4;Rechtssatz
Eine "Kupferheildecke", die laut Anweisung unter das Leintuch zu legen ist, ist zur Anwendung am menschlichen Körper gem § 6 Abs 4 AVG bestimmt. Der unmittelbaren Berührung zwischen Gegenstand und menschlichem Körper (Haut oder Haaren) bedarf es nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985090243.X01Im RIS seit
02.11.2005