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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1977 §35 Abs1;Rechtssatz
Da dem Ast auf Grund des von ihm behaupteten Bestandrechtes in einem Fischereirecht nur obligatorische Ansprüche zustehen, ist er im Grunde des § 35 Abs 1 Slbg NatSchG zur Antragstellung auf Festsetzung einer Entschädigung nach dem Slbg NatSchG nicht legitimiert, weshalb er durch die Zurückweisung des diesbezüglichen Antrages nicht in seinen Rechten verletzt würde; die Beschwerde ist daher gem § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100068.X02Im RIS seit
27.04.2006