RS Vwgh 1988/12/19 87/10/0068

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Veröffentlicht am 19.12.1988
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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

NatSchG Slbg 1977 §35 Abs1;
TierartenschutzV Slbg 1980;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Da dem Ast auf Grund des von ihm behaupteten Bestandrechtes in einem Fischereirecht nur obligatorische Ansprüche zustehen, ist er im Grunde des § 35 Abs 1 Slbg NatSchG zur Antragstellung auf Festsetzung einer Entschädigung nach dem Slbg NatSchG nicht legitimiert, weshalb er durch die Zurückweisung des diesbezüglichen Antrages nicht in seinen Rechten verletzt würde; die Beschwerde ist daher gem § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100068.X02

Im RIS seit

27.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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