Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Wurde eine an eine bestimmte Behörde (hier: das Militärkommando NÖ) gerichtete "Beschwerde" an den VwGH weitergeleitet, von diesem aber noch vor Einbringung einer Beschwerde gegen den Beschluss des BM f Landesverteidigung, mit dem die Berufung gegen die "Abtretung" an den VwGH zurückgewiesen wurde, rückübermittelt, so fehlt die Beschwerdelegitimation.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters AbgabenachrichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110287.X02Im RIS seit
21.06.2006