RS Vwgh 1988/12/19 87/11/0287

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Veröffentlicht am 19.12.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Wurde eine an eine bestimmte Behörde (hier: das Militärkommando NÖ) gerichtete "Beschwerde" an den VwGH weitergeleitet, von diesem aber noch vor Einbringung einer Beschwerde gegen den Beschluss des BM f Landesverteidigung, mit dem die Berufung gegen die "Abtretung" an den VwGH zurückgewiesen wurde, rückübermittelt, so fehlt die Beschwerdelegitimation.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Abgabenachricht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110287.X02

Im RIS seit

21.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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