Index
L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Erwägungen der Beh über die Glaubwürdigkeit von Zeugen können erst dann von Bedeutung sein, wenn tatsächlich konkrete Aussagen zu den einzelnen Vorfällen (32 Lärmerregungen) vorliegen, was dann jedenfalls nicht der Fall ist, wenn nach den durchgeführten Zeugenvernehmungen nicht einmal feststeht, bei welchen der in Rede stehenden 32 Vorfällen die Zeugen den Besch als Verursacher des Lärms bzw. als den für die Lärmerregung Verantwortlichen wahrgenommen haben.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100097.X01Im RIS seit
04.05.2006