RS Vwgh 1988/12/21 85/10/0153

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Veröffentlicht am 21.12.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
B-VG Art131a;
B-VG Art144;

Rechtssatz

Die Vorführung einer Person ist eine Maßnahme, die als "Ausübung in - mittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" gem Art 144 Abs 1 B-VG beim VfGH bzw gem Art 131a B-VG beim VwGH mit Beschwerde bekämpft werden kann. Dass die Vorführung eine Folgemaßnahme eines ordnungsgemäß ergangenen Ladungsbescheides darstellt, ist hiebei ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985100153.X01

Im RIS seit

30.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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