RS Vwgh 1988/12/21 88/18/0249

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Veröffentlicht am 21.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Vermutung einer die Aufforderung zur Atemluftprobe rechtfertigenden Alkoholisierung ist schon durch das Geständnis des Lenkers, in einem nicht unverhältnismäßig langen Zeitraum vor der Lenkertätigkeit Alkohol konsumiert zu haben, gegeben (Hinweis auf E 28.2.1986, 85/18/0376).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180249.X01

Im RIS seit

28.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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