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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Vermutung einer die Aufforderung zur Atemluftprobe rechtfertigenden Alkoholisierung ist schon durch das Geständnis des Lenkers, in einem nicht unverhältnismäßig langen Zeitraum vor der Lenkertätigkeit Alkohol konsumiert zu haben, gegeben (Hinweis auf E 28.2.1986, 85/18/0376).
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180249.X01Im RIS seit
28.08.2006