RS Vwgh 1988/12/22 83/17/0136

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135 Abs1 impl;
GetränkesteuerG Wr 1971 §1 Abs1;
LAO Wr 1962 §104 Abs1;

Rechtssatz

Die ein Verschulden von vornherein ausschließende Rechtsansicht, daß es beim Begriff der entgeltlichen Abgabe der Getränke iSd § 1 Abs 1 Wr GetränkesteuerG auf die Einräumung der rechtlichen und nicht der tatsächlichen Verfügungsgewalt ankomme, ist nicht vertretbar (Hinweis E 8.4.1983, 81/17/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1983170136.X01

Im RIS seit

22.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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