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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §135 Abs1 impl;Rechtssatz
Die ein Verschulden von vornherein ausschließende Rechtsansicht, daß es beim Begriff der entgeltlichen Abgabe der Getränke iSd § 1 Abs 1 Wr GetränkesteuerG auf die Einräumung der rechtlichen und nicht der tatsächlichen Verfügungsgewalt ankomme, ist nicht vertretbar (Hinweis E 8.4.1983, 81/17/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1983170136.X01Im RIS seit
22.12.1988