RS Vwgh 1988/12/22 88/06/0189

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §62;

Rechtssatz

Kommt der Antragsteller dem gem § 62 VwGG iVm § 13 AVG erteilten Auftrag, den Wiedereinsetzungsantrag mit der Unterschrift eines Anwaltes zu versehen (§ 24 Abs 2 VwGG) nicht nach, ist der Antrag nicht mehr zu berücksichtigen und zurückzuweisen.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988060189.X01

Im RIS seit

10.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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