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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Kommt der Antragsteller dem gem § 62 VwGG iVm § 13 AVG erteilten Auftrag, den Wiedereinsetzungsantrag mit der Unterschrift eines Anwaltes zu versehen (§ 24 Abs 2 VwGG) nicht nach, ist der Antrag nicht mehr zu berücksichtigen und zurückzuweisen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060189.X01Im RIS seit
10.11.2006Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009