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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §7 Abs3;Rechtssatz
In einem Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit oder im Rahmen der Bekämpfung eines Rückstandsausweises kann die Rechtswidrigkeit des Titelbescheides nicht geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170126.X03Im RIS seit
11.08.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009