RS Vwgh 1988/12/22 85/17/0126

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1438;

Rechtssatz

Wird eine gültige Aufrechnungserklärung abgegeben, so wird die Kompensation als in jenem Zeitpunkt eingetreten angesehen, in dem Forderung und Gegenforderung einander zum ersten Mal aufrechenbar gegenübergestanden sind (Hinweis Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts 8.Aufl. I, S 267).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170126.X04

Im RIS seit

11.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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