RS Vwgh 1988/12/22 83/17/0136

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2296/56 E 10. Jänner 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß die Ehegattin des Steuerpflichtigen seit Jahren an einer schweren Nervenerkrankung leidet, läßt für sich allein eine verspätete Einbringung der Steuererklärung nicht entschuldbar erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1983170136.X04

Im RIS seit

22.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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