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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2296/56 E 10. Jänner 1958 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, daß die Ehegattin des Steuerpflichtigen seit Jahren an einer schweren Nervenerkrankung leidet, läßt für sich allein eine verspätete Einbringung der Steuererklärung nicht entschuldbar erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1983170136.X04Im RIS seit
22.12.1988