RS Vwgh 1988/12/22 85/17/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1988
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Index

23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §35;

Rechtssatz

Im Rahmen des Oppositionsverfahrens kann eine Fehlerhaftigkeit oder Gesetzwidrigkeit des Titelbescheides nicht geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170126.X01

Im RIS seit

11.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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