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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltener Strafverfügung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten stellt für diesen kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar. Der Vorbehalt Österreichs zu Art 5 MRK schließt auch die Anwendung des Art 6 MRK aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010187.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015