RS Vwgh 1989/1/11 88/01/0248

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Veröffentlicht am 11.01.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art131a;
FrPolG 1954;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Erlass des BM für Inneres vom 12. Dezember 1980, 82253/40- II/14/80, ist nicht als Verordnung Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, weil er nicht gehörig kundgemacht worden ist. Es kann daher rechtens durch diesen Erlass weder die Erweiterung noch eine Verminderung des einreisenden Personenkreises verfügt werden, sondern nur den Grenzkontrollorganen zur Beschleunigung des Grenzverkehrs bei Durchführung der Grenzkontrolle Richtlinien für deren Durchführung zur Erleichterung der Feststellung der Einreisevoraussetzungen der Fremden an die Hand gegeben werden.

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010248.X01

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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