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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Der Erlass des BM für Inneres vom 12. Dezember 1980, 82253/40- II/14/80, ist nicht als Verordnung Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, weil er nicht gehörig kundgemacht worden ist. Es kann daher rechtens durch diesen Erlass weder die Erweiterung noch eine Verminderung des einreisenden Personenkreises verfügt werden, sondern nur den Grenzkontrollorganen zur Beschleunigung des Grenzverkehrs bei Durchführung der Grenzkontrolle Richtlinien für deren Durchführung zur Erleichterung der Feststellung der Einreisevoraussetzungen der Fremden an die Hand gegeben werden.
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010248.X01Im RIS seit
05.09.2006