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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Zurückweisung der Säumnisbeschwerde gegen eine Oberstaatsanwaltschaft nur wegen Nichtgenehmigung durch den Sachwalter des Bf (Die Beschwerde wäre gem § 9 AVG, der gem § 62 VwGG auch im Verfahren vor dem VwGH anzuwenden ist, nur dann einer Sachentscheidung zuzuführen, wenn sich auch durch den Sachwalter der Bf genehmigt worden wäre.).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010255.X02Im RIS seit
05.09.2006