RS Vwgh 1989/1/11 88/01/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;

Rechtssatz

Zurückweisung der Säumnisbeschwerde gegen eine Oberstaatsanwaltschaft nur wegen Nichtgenehmigung durch den Sachwalter des Bf (Die Beschwerde wäre gem § 9 AVG, der gem § 62 VwGG auch im Verfahren vor dem VwGH anzuwenden ist, nur dann einer Sachentscheidung zuzuführen, wenn sich auch durch den Sachwalter der Bf genehmigt worden wäre.).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010255.X02

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten