RS Vwgh 1989/1/16 88/10/0106

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Stmk 1976 §10 Abs1 litb;
NatSchG Stmk 1976 §12;

Rechtssatz

Die Einwendung, die Herausnahme der "Bundesbahnparzellen" aus der Unterschutzstellung sei unverständlich, da gerade diese Parzellen des Ennsflusses das Kernstück der Kataraktstrecke darstellten, zeigt kein die Parteistellung der bf Partei(die nicht Eigentümer des von der Naturdenkmalerklärung erfassten Objekts ist) vermittelndes Betroffensein in ihrer Rechtssphäre auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100106.X06

Im RIS seit

23.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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