RS Vwgh 1989/1/16 88/12/0167

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs3;

Rechtssatz

Die Überlegung der Beh, die sich lediglich darauf stützt, dass der Beamte sein Eigenheim erst 1971 als Neubau bezogen habe und dass seine Ehefrau beim Standesamt E in der Buchhaltung beschäftigt sei, reicht aber für die Schlussfolgerung nicht aus, der Beamte sei um eine Wohnung am Dienstort nicht ernstlich bemüht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120167.X02

Im RIS seit

27.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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