RS Vwgh 1989/1/16 88/10/0106

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Stmk 1976 §10 Abs1 litb;
NatSchG Stmk 1976 §12;

Rechtssatz

Der Hinweis auf die Rechtsstellung als "Fischereiberechtigter der betroffenen Ennsstrecke" vermag keine Parteistellung im Verfahren betreffend die Naturdenkmalerklärung der Kataraktstrecke der Enns im Gesäuse - Einigung zu begründen, wenn nicht konkret ausgeführt wird oder sonst erkennbar ist, dass die Naturdenkmalerklärung die Rechtsstellung des ASt als Fischereiberechtigten tangiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100106.X04

Im RIS seit

23.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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