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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Hinweis auf die Rechtsstellung als "Fischereiberechtigter der betroffenen Ennsstrecke" vermag keine Parteistellung im Verfahren betreffend die Naturdenkmalerklärung der Kataraktstrecke der Enns im Gesäuse - Einigung zu begründen, wenn nicht konkret ausgeführt wird oder sonst erkennbar ist, dass die Naturdenkmalerklärung die Rechtsstellung des ASt als Fischereiberechtigten tangiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100106.X04Im RIS seit
23.01.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2010