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L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
ForstG 1975 §34;Rechtssatz
Der ASt hat die an die BH gerichteten Anträge auf Bewilligung der Sperre der Waldfläche Schallaburg I unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 34 ForstG gestellt. Angesicht des solcherart eindeutig zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens konnten bei der Behörde Zweifel dahingehend, ob mit diesen Anträgen nicht etwa eine Bewilligung zur Waldsperre nach dem NÖ JagdG angestrebt würde, nicht aufkommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100157.X01Im RIS seit
24.01.2007