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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die - über Ersuchen erfolgte - bloße Zustellung eines Bescheides mit welchem eine bestimmte Kateraktstrecke der Enns zum Naturdenkmal erklärt wird, wird keine Parteistellung in diesem Verfahren begründet.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100106.X07Im RIS seit
23.01.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2010