RS Vwgh 1989/1/16 88/10/0106

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Stmk 1976 §10 Abs1 litb;
NatSchG Stmk 1976 §12;

Rechtssatz

Aus den ihm im - bei Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht abgeschlossenen - Verfahren über seinen Antrag auf naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage zustehenden Verfahrensrechten vermag jemand, der nicht Eigentümer der von der Naturdenkmalerklärung erfassten Kataraktstrecke der Enns ist, Parteistellung im Verfahren über die Naturdenkmalerklärung nicht abzuleiten, weil es sich dabei nicht um materielle Rechte handelt, die durch die Erklärung zum Naturdenkmal berührt werden könnten.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100106.X03

Im RIS seit

23.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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