RS Vwgh 1989/1/17 84/07/0174

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Die Behörde ist zwar nicht an die eingeholten Sachverständigengutachten gebunden, darf von ihnen aber nur in entsprechend fachlich begründeter Weise abweichen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietGutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBeweismittel SachverständigengutachtenGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070174.X04

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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