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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde ist zwar nicht an die eingeholten Sachverständigengutachten gebunden, darf von ihnen aber nur in entsprechend fachlich begründeter Weise abweichen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietGutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBeweismittel SachverständigengutachtenGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070174.X04Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015