Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wurde mit einer Benützungsbewilligung auch eine Baubewilligung erteilt, kommt einem betroffenen Nachbarn in diesem Verfahren Parteistellung zu.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050186.X02Im RIS seit
11.07.2001