RS Vwgh 1989/1/17 88/05/0186

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;

Rechtssatz

Wurde mit einer Benützungsbewilligung auch eine Baubewilligung erteilt, kommt einem betroffenen Nachbarn in diesem Verfahren Parteistellung zu.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050186.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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