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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §34 Abs1 impl;Rechtssatz
Der Abschluss des Regulierungsverfahrens hat mit Bescheid zu geschehen. Dieser kann nur mit der Begründung erfolgreich bekämpft werden, dass im Gegenstand der Regulierungsplan noch nicht rechtskräftig oder die erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen noch nicht durchgeführt seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070120.X01Im RIS seit
03.11.2004Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015