RS Vwgh 1989/1/17 84/07/0120

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34 Abs1 impl;
FlVfLG Tir 1978 §68;

Rechtssatz

Der Abschluss des Regulierungsverfahrens hat mit Bescheid zu geschehen. Dieser kann nur mit der Begründung erfolgreich bekämpft werden, dass im Gegenstand der Regulierungsplan noch nicht rechtskräftig oder die erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen noch nicht durchgeführt seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070120.X01

Im RIS seit

03.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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