RS Vwgh 1989/1/17 84/05/0180

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
ROG NÖ 1976;

Rechtssatz

Die Nichteinhaltung eines Flächenwidmungsplanes berührt stets öffentliche, von der Baubehörde zu wahrende Interessen. Ob der Flächenwidmungsplan eingehalten wird oder nicht, ist eine ausschließlich von der Behörde zu beantwortende Rechtsfrage, auch wenn zur Beurteilung einzelner Sachverhaltselemente ein Sachverständiger beizuziehen ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984050180.X01

Im RIS seit

24.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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