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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens der Säumnis kommt es nicht darauf an, dass der Bescheid im Zeitpunkt der Stellung eines Verfahrenshilfeantrages zwecks Erhebung der Säumnisbeschwerde noch nicht erlassen war; maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110128.X01Im RIS seit
08.02.2007