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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
In einem Bescheid, mit welchem ein Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung (hier der Verrohrung eines Wasserlaufes) abgewiesen wird, ist kein Raum für dem Bewilligungswerber zu erteilende Auflagen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070145.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013