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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 244;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0013 E 17. Jänner 1989 VwSlg 6373 F/1989 RS 3Stammrechtssatz
Teure PKW sind nach der in diesem Zusammenhang gerechtfertigten typisierenden Betrachtungsweise im Regelfall nicht nur sicherere und (allenfalls) wirtschaftlichere, sondern eben auch repräsentative Kfz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140123.X01Im RIS seit
17.01.1989