RS Vwgh 1989/1/17 88/14/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 244;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0013 E 17. Jänner 1989 VwSlg 6373 F/1989 RS 3

Stammrechtssatz

Teure PKW sind nach der in diesem Zusammenhang gerechtfertigten typisierenden Betrachtungsweise im Regelfall nicht nur sicherere und (allenfalls) wirtschaftlichere, sondern eben auch repräsentative Kfz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140123.X01

Im RIS seit

17.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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