RS Vwgh 1989/1/17 88/14/0020

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
EStG 1972 §47 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 248;

Rechtssatz

Es entscheiden die tatsächlichen Gegebenheiten und nicht (zunächst) unrichtige Beurteilungen durch den "Arbeitgeber" oder den "Arbeitnehmer" darüber, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140020.X02

Im RIS seit

17.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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