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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Rechtssatz
Dem Umstand, dass der gewerbliche Betrieb (hier: Gasthof), für welchen die Ankündigung erfolgt, der nach einer Autobahnabfahrt örtlich "erste" von in nicht erheblichem Abstand vorhandenen, gleichartigen Betrieben ist, kommt hins. der Frage, ob ein erhebliches Interesse der Straßenbenützer für den konkreten Betrieb angenommen werden kann, kein entscheidendes Gewicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X07Im RIS seit
13.09.2006