RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

LVR 1967 §21 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Von einem zur Führung von Luftfahrzeugen berechtigten Piloten ist zu erwarten, dass er die einschlägigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften kennt. Ein Irrtum über die Befugnis eines Halters eines Privatflugplatzes EINE VERWALTUNGSRECHTLICH SANKTIONIERTE ANORDNUNG EINES LANDEVERBOTES VORZUNEHMEN stellt daher für diesen Personenkreis keinen Schuldausschießungsgrund hinsichtlich einer Übertretung des § 21 Abs 1 LVR dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030200.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten