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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LVR 1967 §21 Abs1;Rechtssatz
Von einem zur Führung von Luftfahrzeugen berechtigten Piloten ist zu erwarten, dass er die einschlägigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften kennt. Ein Irrtum über die Befugnis eines Halters eines Privatflugplatzes EINE VERWALTUNGSRECHTLICH SANKTIONIERTE ANORDNUNG EINES LANDEVERBOTES VORZUNEHMEN stellt daher für diesen Personenkreis keinen Schuldausschießungsgrund hinsichtlich einer Übertretung des § 21 Abs 1 LVR dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030200.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017