RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0209

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Aus der Umschreibung der dem Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO zu Grunde liegenden Tathandlung dahin, dass der Besch den PKW zur Hälfte auf dem Gehsteig gehalten und somit befahren habe, geht eindeutig hervor, dass dem Besch die gegen § 8 Abs 4 StVO verstoßende "Benützung" des Gehsteiges angelastet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030209.X02

Im RIS seit

06.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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