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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §8 Abs4;Rechtssatz
Aus der Umschreibung der dem Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO zu Grunde liegenden Tathandlung dahin, dass der Besch den PKW zur Hälfte auf dem Gehsteig gehalten und somit befahren habe, geht eindeutig hervor, dass dem Besch die gegen § 8 Abs 4 StVO verstoßende "Benützung" des Gehsteiges angelastet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030209.X02Im RIS seit
06.10.2006Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010