Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Das Aufstellen eines Informationstisches um 17.00 Uhr in Wien I, Schottentorpassage, ist geeignet, Besorgnis hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs auf der in Rede stehenden Verkehrsfläche hervorzurufen. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob das Aufstellen eines solchen Tisches auch dem § 82 Abs 1 zweiter Satz StVO subsumierbar wäre (Hinweis E 15.3.1965, 1210/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020052.X02Im RIS seit
07.09.2006