RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0052

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 litd;

Rechtssatz

Das Aufstellen eines Informationstisches um 17.00 Uhr in Wien I, Schottentorpassage, ist geeignet, Besorgnis hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs auf der in Rede stehenden Verkehrsfläche hervorzurufen. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob das Aufstellen eines solchen Tisches auch dem § 82 Abs 1 zweiter Satz StVO subsumierbar wäre (Hinweis E 15.3.1965, 1210/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020052.X02

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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