RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0194

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GewO 1973 §66;
StVO 1960 §84 Abs2;

Rechtssatz

Von einer bewilligungsfreien Ankündigung einer gewerblichen Betriebsstätte kann bei einer Entfernung von ca. 2 km zwischen Ankündigung und Betriebsstätte mangels "unmittelbarer räumlichen Nähe" keine Rede sein (Hinweis E 17.5.1985, 85/18/0201, und E 21.1.1987, 86/03/0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X01

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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