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KFGNorm
GewO 1973 §103 Abs1 litc Z22Rechtssatz
Der Annahme, dass ein PKW ohne Beistellung eines Lenkers vermietet gewesen sei, steht die Tatsache, dass die vermietende GmbH die Gewerbeberechtigung des Vermietens von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers nicht am Sitz der Gesellschaft, sondern in einem anderen Standort ausübt, nicht entgegen.
Schlagworte
AuskunftserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030259.X03Im RIS seit
05.08.2020Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020