RS Vwgh 1989/1/18 87/03/0259

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

KFG
50/01 Gewerbeordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

GewO 1973 §103 Abs1 litc Z22
GewO 1973 §15
GewO 1973 §46 Abs1
KFG 1967 §103a Abs1

Rechtssatz

Der Annahme, dass ein PKW ohne Beistellung eines Lenkers vermietet gewesen sei, steht die Tatsache, dass die vermietende GmbH die Gewerbeberechtigung des Vermietens von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers nicht am Sitz der Gesellschaft, sondern in einem anderen Standort ausübt, nicht entgegen.

Schlagworte

Auskunftserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030259.X03

Im RIS seit

05.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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