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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/10/14 1497/75 1Stammrechtssatz
Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030155.X02Im RIS seit
19.03.2001