RS Vwgh 1989/1/18 88/13/0075

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
BAO §289 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0077 Besprechung in:ÖStZ 1989, 269;

Rechtssatz

Verwirft die Berufungsbehörde die von der Betriebsprüfung vorgenommene Schätzung, hat sie die vorgenommene Schätzung entsprechend zu begründen, um dem Abgabepflichtigen zu ermöglichen, die Gedankengänge nachzuvollziehen, die zu dem von der Berufungsbehörde angenommenen Ergebnis geführt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130075.X03

Im RIS seit

18.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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