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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;Rechtssatz
Strafgerichtliche Verurteilungen wegen schweren Betruges und Hehlerei lassen erkennen, dass der Verurteilte nicht den Wert achtet, der dem Eigentum Dritter nach der Rechtsordnung zukommt. Er ist daher in dieser Hinsicht mehr als vertrauenswürdig anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030122.X06Im RIS seit
11.07.2001