RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0251

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0242 E 9. Juni 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten obliegenden Überwachungspflichten erfüllt hat, ist zu beachten, dass er den Aufgaben, die aus dem Bevollmächtigungsvertrag erwachsen, auch insoweit nachkommen muss, als er sich zu ihrer Wahrnehmung seiner Kanzlei als seines Hilfsapparates bedient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030251.X01

Im RIS seit

18.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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