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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §28 Abs2;Rechtssatz
Bei Schneefall muss damit gerechnet werden, dass die Räumung der Gleisanlagen durch Schienenfahrzeuge auch außerhalb der Betriebszeiten erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030011.X05Im RIS seit
15.09.2006