RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0194

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht jedes Interesse rechtfertigt eine Ausnahmegenehmigung, sondern es muss im Sinne des § 84 Abs 3 StVO zumindest erheblich sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X06

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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