RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0052

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 litd;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass das Verteilen von Flugzetteln, Broschüren, Postern und Anhängern vorliegendenfalls nicht Werbung im wirtschaftlichen Sinn bedeutet hat, sondern dass vielmehr die politische Beeinflussung und die Errichtung eines politischen Zwecks im Vordergrund stand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020052.X03

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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