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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass das Verteilen von Flugzetteln, Broschüren, Postern und Anhängern vorliegendenfalls nicht Werbung im wirtschaftlichen Sinn bedeutet hat, sondern dass vielmehr die politische Beeinflussung und die Errichtung eines politischen Zwecks im Vordergrund stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020052.X03Im RIS seit
07.09.2006