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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Auf die Trinkangaben des Besch muss nicht Bedacht genommen werden, wenn sie dem Ergebnis der klinischen Untersuchung widersprechen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerVerfahrensrecht BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische UntersuchungBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020150.X04Im RIS seit
12.09.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2009