RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0200

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

LVR 1967 §21 Abs1;
LVR 1967 §75;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Die Mitzitierung jener Normen, die Übertretungen von Verwaltungsvorschriften zu Verwaltungsübertretungen erklären, neben der nach § 44 a lit b VStG erforderlichen Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde, schadet nicht (Hinweis E 21.1.1983, 81/02/0083). Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn im Spruch eines Straferkenntnisses wegen Übertretung des § 21 Abs 1 LVR die §§ 75 LVR und 146 LFG mitzitiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030200.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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