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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1426/78 E 9. April 1980 RS 3Stammrechtssatz
Es ist nicht erforderlich, daß in der Verfolgungshandlung das einem Beschuldigtem zur Last gelegte Verhalten mit den Worten des gesetzlichen Tatbestandes umschrieben wird. (Ausschlaggebend für die Unterbrechung der Verjährung ist vielmehr, daß sich die Verfolgungshandlung auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezogen hat)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030209.X03Im RIS seit
06.10.2006Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010