RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X04

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten