RS Vwgh 1989/1/18 87/03/0243

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §103a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend das Vorliegen einer Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers, welche den Mieter zur Auskunftserteilung gem § 103 a Abs 1 KFG verpflichtet (hier unter Heranziehung des Zulassungsaktes, der Eintragung im Gewerberegister, des Gegenstandes des Unternehmens und der Aussage des Besch, wonach das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt an ihn vermietet gewesen sei, ohne jedoch auf eine Miete mit Lenkerbeistellung hinzuweisen).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030243.X01

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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