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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend das Vorliegen einer Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers, welche den Mieter zur Auskunftserteilung gem § 103 a Abs 1 KFG verpflichtet. (hier: Heranziehung des Zulassungsaktes, des Gegenstandes des Unternehmens, der Gewerbeberechtigung sowie der Mitteilung des Vertreters des Vermietungsunternehmens, dass das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt vermietet gewesen sei und seine Mandantschaft naturgem nicht angeben könne, wer es im fraglichen Zeitpunkt abgestellt habe). (Hinweis auf E vom 18.1.1989, 87/03/0243)
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030244.X01Im RIS seit
10.01.2006