RS Vwgh 1989/1/18 87/03/0244

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §103a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend das Vorliegen einer Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers, welche den Mieter zur Auskunftserteilung gem § 103 a Abs 1 KFG verpflichtet. (hier: Heranziehung des Zulassungsaktes, des Gegenstandes des Unternehmens, der Gewerbeberechtigung sowie der Mitteilung des Vertreters des Vermietungsunternehmens, dass das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt vermietet gewesen sei und seine Mandantschaft naturgem nicht angeben könne, wer es im fraglichen Zeitpunkt abgestellt habe). (Hinweis auf E vom 18.1.1989, 87/03/0243)

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030244.X01

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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