RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0288

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81;
BDG 1979 §82;
BDG 1979 §84 Abs1;
BDG 1979 §87;

Rechtssatz

Der zu erwartende Arbeitserfolg iSd § 84 Abs 1 BDG darf nicht subjektiv bezogen auf die Person des zu beurteilenden Beamten bzw. als Ausdruck einer subjektiven Erwatungshaltung des beurteilenden Beamten verstanden werden, sondern es muss ein für den Arbeitsplatz bzw. d. Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten nach objektiven Kriterien ausgerichtetes Anforderungsprofil erfüllt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090288.X01

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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