Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81;Rechtssatz
Der zu erwartende Arbeitserfolg iSd § 84 Abs 1 BDG darf nicht subjektiv bezogen auf die Person des zu beurteilenden Beamten bzw. als Ausdruck einer subjektiven Erwatungshaltung des beurteilenden Beamten verstanden werden, sondern es muss ein für den Arbeitsplatz bzw. d. Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten nach objektiven Kriterien ausgerichtetes Anforderungsprofil erfüllt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090288.X01Im RIS seit
07.04.2006