RS Vwgh 1989/1/19 87/08/0274

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §11 Abs1 Satz2;
ASVG §4 Abs1 Z1;

Rechtssatz

-die Frage, ob ein Anspruch auf einen Geld- oder Sachbezug aus dem (sozialversicherungsrechtlichen) Dienstverhältnis besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen. Ist diese Frage iS eines Hervorgehens aus dem Arbeitsverhältnis zu bejahen, so kommt es auf den Rechtsgrund dieses Anspruches, also darauf, ob der Geld- oder Sachbezug in Erfüllung des Arbeitsvertrages oder aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes wegen eines Bruches des Vertrages gebührt, nicht an (Hinweis auf E 28.5.1984, 82/08/0238, VwSlg 11452 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080274.X02

Im RIS seit

06.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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